Rechtsanwalt Arnold
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Jeder Rechtsanwalt kann bei Erfüllung bestimmter Vorraussetzungen die Zusatzqualifikation eines Fachanwalt für einen bestimmten Bereich erwerben. Hierzu überwachen die Rechtsanwaltskammern sowohl über die praktische Tätigkeit des Anwaltes, die über den sonst üblichen Leistungen von Rechtsanwälten allgemein liegen, als auch über die rechtlichen Kenntnisse. Nach erfolgreichem Zulassungsverfahren darf dann der Titel eines Fachanwaltes für einen bestimmten Bereich geführt werden.

Rechtsanwalt Christoph Arnold ist berechtigt sowohl den Titel des Fachanwaltes für Verwaltungsrecht als auch des Fachanwaltes für Strafrecht zu führen.

Derzeit sind in Deutschland über 120.000 Rechtsanwälte tätig. Hiervon könnten nur knapp über 1.000 Anwälte den Titel des Fachanwaltes für Verwaltungsrecht und auch nur knapp über 1.000 den Titel des Fachanwaltes für Strafrecht vorweisen.

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